Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Teilnahmevoraussetzung
- gültiger Führerschein
- unterschriebene Haftungsausschluß-Erklärung
- Veranstalter ist die Firma Jürgen Köhl Gastrotechnik und Dienstleistungen
Die Leistungen der Touren sind wie unter Touren beschrieben. Weitere Leistungen schuldet der Veranstalter nicht.


2. Haftung
Durch seine Unterschrift erklärt der Teilnehmer, daß er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt und die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verschuldeten Schäden trägt (Personen-, Sach- und Folgeschäden). Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.
Er stellt den Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schaden geltend gemacht werden.
Für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Für Fremdleistungen, die empfohlen oder vermittelt wurden, haftet der Veranstalter ebenfalls nicht.
Des Weiteren ist der Teilnehmer für seine Fahrweise selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet auch nicht bei Diebstahl von Fahrzeugen und persönlichen Gegenständen.


3. Teilnehmerzahl
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn eine bestimmte Teilnehmeranzahl nicht erreicht wird, weil sich sonst der große Aufwand nicht rechnet.
In diesem Fall werden die Teilnehmer sofort informiert und die geleisteten Anzahlungen oder der komplette Betrag zurückerstattet.


4. Rücktritt, Nichtantritt
Der Teilnehmer kann jederzeit, ohne Angaben von Gründen von der Reise zurücktreten. Er kann auch verlangen, dass statt seiner ein geeigneter Dritter an der Reise teilnimmt.
Bei Nichtantritt wird eine Stornogebühr von 30,- Euro fällig (pro Person).
Dem Veranstalter stehen im Rücktrittsfall folgende Zahlungen zu :
- ab 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 30,- Euro
- ab 25 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 20%
- ab 20 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 50%


5. Außergewöhnliche Umstände
Der Vertrag wird ungültig, wenn durch höhere Gewalt wie Aufruhr, Erdbeben, Streik oder Überschwemmung etc. die Reise nicht angetreten werden kann oder sie deswegen unterbrochen oder beendet werden muss.


6. Teilnehmerzusicherung
Der Teilnehmer sichert zu, Eigentümer des Motorrades zu sein, mit welchem er an der Veranstaltung teilnimmt. Wenn er nicht Eigentümer ist, hat er eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorzulegen. Das Motorrad muss für die öffentlichen Straßen zugelassen sein. Ferner gelten die Regeln der StVO und StVZO des jeweiligen Reiselandes.


7. Fahrerausrüstung
Motorradschutzkleidung (Helm - möglichst Crosshelm, Protektoren für Brust, Ellenbogen, Schulter und Knie, Handschuhe, leichte Crosshandschuhe und Endurostiefel) ist Voraussetzung für die Tourteilnahme.