2. Haftung
Durch seine Unterschrift erklärt der Teilnehmer, daß er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt und die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verschuldeten Schäden trägt (Personen-, Sach- und Folgeschäden). Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.
Er stellt den Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schaden geltend gemacht werden.
Für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Für Fremdleistungen, die empfohlen oder vermittelt wurden, haftet der Veranstalter ebenfalls nicht.
Des Weiteren ist der Teilnehmer für seine Fahrweise selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet auch nicht bei Diebstahl von Fahrzeugen und persönlichen Gegenständen.